Mit einem obiter dictum beendet der 6. Strafsenat des BGH (wohl) einen großen Meinungsstreit der jüngeren Vergangenheit: Die aus der Überwachung der Kommunikation über den Krypto-Messengerdienst EncroChat gewonnenen Erkenntnisse sind nach Auffassung des Spruchkörpers in deutschen Strafverfahren verwertbar.