Der Bundesfinanzhof bestätigt in einer aktuellen Entscheidung ein weiteres Mal, dass Strafverteidigungskosten steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden können, wenn der strafrechtliche Vorwurf durch berufliches Verhalten veranlasst ist.
Was gibt es Neues im Strafrecht? Welche Termine stehen an? Und wer ist Mitarbeiter des Monats? In unserem Blog erfahren Sie mehr.
Der Bundesfinanzhof bestätigt in einer aktuellen Entscheidung ein weiteres Mal, dass Strafverteidigungskosten steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden können, wenn der strafrechtliche Vorwurf durch berufliches Verhalten veranlasst ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich in einer viel beachteten Entscheidung zur Einziehung in Cum-Ex-Fällen geäußert: Eine Einziehung unter Anwendung von Art. 316j EGStGB entfaltet danach zwar echte Rückwirkung, steht aber dennoch in Einklang mit dem Grundgesetz.
In unternehmerischen Krisensituationen stellt sich regelmäßig die Frage, wie es so weit kommen konnte. Dabei herrscht in der Nachbetrachtung häufig Einigkeit: das Problem war ab einem bestimmten Punkt absehbar. Warum aber haben die Verantwortlichen nicht rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen ergriffen?
Die WirtschaftsWoche zeichnet KRAFT. Rechtsanwälte für Wirtschaftsstrafrecht sowie Compliance als eine der renommiertesten Kanzleien Deutschlands aus. Zugleich werden Dr. Oliver Kraft auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts und Dr. Vivien Veit in der Compliance-Beratung als besonders empfohlene Anwälte gekürt.
Mit einem obiter dictum beendet der 6. Strafsenat des BGH (wohl) einen großen Meinungsstreit der jüngeren Vergangenheit: Die aus der Überwachung der Kommunikation über den Krypto-Messengerdienst EncroChat gewonnenen Erkenntnisse sind nach Auffassung des Spruchkörpers in deutschen Strafverfahren verwertbar.
Seit inzwischen einem Jahr sind wir als KRAFT. Rechtsanwälte in allen wirtschaftsstrafrechtlichen Angelegenheiten für unsere Mandanten da. Wir freuen uns über das Jubiläum und sind motiviert, diesem 1. Geburtstag noch viele weitere folgen zu lassen. Ein herzlicher Dank gilt allen Wegbegleitern unseres ersten Jahres. Ad multos annos.
Der Bundesgerichtshof hat sich jüngst zur Erfolgszurechnung bei bewusster Selbstgefährdung von Rettungspersonen geäußert: Dem Täter eines fahrlässig herbeigeführten Brand- oder Explosionsgeschehens kann der durch Rettungsmaßnahmen verursachte Tod von Berufsrettern danach zugerechnet werden.
KRAFT. Rechtsanwälte wünscht allen Mandanten, Kollegen und Freunden der Kanzlei besinnliche Festtage, einen guten Rutsch ins Jahr 2022 sowie vor allem Gesundheit!
Am 17. Dezember 2021 läuft die Frist zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie aus – die von der Bundesrepublik versäumt wurde. Nachdem ein entsprechender Versuch der alten Regierung auf der Zielgeraden gescheitert war, steht der Hinweisgeberschutz nun ganz oben auf der Agenda der neu gebildeten Ampel-Koalition.
Der 1. Strafsenat des BGH hat in einem jüngst veröffentlichten Beschluss vom 28.07.2021 entschieden, dass der Straftatbestand der Bestechung im geschäftlichen Verkehr dann nicht einschlägig ist, wenn die Anteilseigner des Unternehmens, dem der Bestochene angehört, mit der Zuwendung einverstanden sind.