KRAFT. Rechtsanwälte werden erneut vom Handelsblatt in seinem Ranking der besten Anwälte Deutschlands in den Bereichen Strafverteidigung, Steuerstrafrecht und Compliance ausgezeichnet.
Was gibt es Neues im Strafrecht? Welche Termine stehen an? Und wer ist Mitarbeiter des Monats? In unserem Blog erfahren Sie mehr.
KRAFT. Rechtsanwälte werden erneut vom Handelsblatt in seinem Ranking der besten Anwälte Deutschlands in den Bereichen Strafverteidigung, Steuerstrafrecht und Compliance ausgezeichnet.
Versäumt ein Angeklagter die Frist zur Rechtsmitteleinlegung, so wird das Urteil rechtskräftig. Eine Konstellation, in der ausnahmsweise eine sog. Wiedereinsetzung möglich ist, erläutern wir in unserem Blogbeitrag.
Das Wirtschaftsmagazin Capital zeichnet KRAFT. Rechtsanwälte als eine der besten Kanzleien im Wirtschaftsstrafrecht für Unternehmen aus.
Der BGH hat entschieden: Kurzarbeitergeld ist keine Subvention im Sinne des Subventionsbetrugstatbestands. In unserem Blogbeitrag erläutern wir die Hintergründe und Folgen der Entscheidung.
In der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift NStZ bespricht unser Rechtsanwalt Dr. Christopher Czimek mit Dr. Lukas Schefer das vielbeachtete Urteil des EuGH betreffend die Anforderungen an eine Unternehmensgeldbuße bei Geldwäscheverstößen.
Zahlreiche Durchsuchungen in Bayern und NRW. Im Fokus: Briefkastenfirmen in deutschen Gewerbesteueroasen. KRAFT. Rechtsanwälte erläutern die Hintergründe.
Das deutsche Strafrecht bedroht die Begehung von Straftaten mit Geld- und Freiheitsstrafe. Nicht selten sind die außerstrafrechtlichen Folgen einer Verurteilung für die Betroffenen aber deutlich gravierender als die eigentliche Strafe.
Die WirtschaftsWoche zeichnet KRAFT. Rechtsanwälte erneut als eine der renommiertesten Kanzleien Deutschlands für Wirtschaftssrafrecht aus. Unser Anwalt Dr. Christopher Czimek wird dabei besonders häufig empfohlen.
In einer aktuellen Entscheidung erleichtert der EuGH die Verhängung von Sanktionen gegen Unternehmen bei Geldwäscheverstößen. Maßgeblich ist danach allein ein Organisationsverschulden. Auf den Nachweis schuldhaften Handelns Einzelner kommt es nicht an.
KRAFT. Rechtsanwälte wünscht allen Mandantinnen und Mandanten, Kolleginnen und Kollegen sowie Freundinnen und Freunden der Kanzlei besinnliche Festtage, einen guten Rutsch ins Jahr 2026 sowie vor allem Gesundheit!