Der JUVE-Verlag zeichnet KRAFT. Rechtsanwälte erneut als eine der besten Kanzleien im Wirtschaftsstrafrecht aus. Zugleich kürt die WirtschaftsWoche die Kanzlei als eine der besten im Steuerstrafrecht.
Was gibt es Neues im Strafrecht? Welche Termine stehen an? Und wer ist Mitarbeiter des Monats? In unserem Blog erfahren Sie mehr.
Der JUVE-Verlag zeichnet KRAFT. Rechtsanwälte erneut als eine der besten Kanzleien im Wirtschaftsstrafrecht aus. Zugleich kürt die WirtschaftsWoche die Kanzlei als eine der besten im Steuerstrafrecht.
Das Handelsblatt und Best Lawyers küren erstmalig die besten Wirtschaftskanzleien Deutschlands. KRAFT. Rechtsanwälte wird sowohl im Wirtschaftsstrafrecht als auch im Steuerstrafrecht sowie in der Complianceberatung ausgezeichnet.
Das Nachrichtenmagazin Focus Business zeichnet KRAFT. Rechtsanwälte als eine der Top-Wirtschtskanzleien im Fachbereich Wirtschaftsstrafrecht aus.
Das Wehrdienstgericht hat einen Soldaten aus dem Dienst entfernt, obwohl das vorausgegangene Strafverfahren zuvor eingestellt wurde. Zu Recht, wie das Bundesverwaltungsgericht nun urteilte.
Der BGH setzt sich in einer aktuellen Entscheidung mit den Anforderungen an die Schadensbestimmung beim Subventionsbetrug auseinander. Die Ausführungen können dabei nicht überzeugen.
Die Regierungsparteien haben einen Gesetzesentwurf zur Schaffung einer neuen Bundesbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität vorgelegt. Dort sollen Analyse, straf- und verwaltungsrechtliche Ermittlungen sowie Aufsicht unter einem Dach zusammengeführt werden.
KRAFT. Rechtsanwälte werden vom Handelsblatt (Best Lawyers) erneut im Ranking „Deutschlands Beste Anwälte“ in den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Compliance ausgezeichnet.
Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf verleiht unserem Rechtsanwalt Dr. Christopher Czimek den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“.
Das Wirtschaftsmagazin brand eins hat KRAFT. Rechtsanwälte in seinem aktuellen Ranking der besten Wirtschaftskanzleien erneut als eine der besten Kanzleien auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts ausgezeichnet.
Der Bundestag hat die Erweiterung der Strafbarkeit von Korruption bei Mandatsträgern beschlossen. Zukünftig soll bereits die „unzulässige Interessenwahrnehmung“ (§ 108f StGB) strafbar sein – ohne dass die Gegenleistung des Mandatsträgers originär das Mandat betrifft.