VG Trier: Diebstahl mit Waffen erfordert Entfernung aus dem Polizeidienst

23. Februar 2024

VG Trier: Diebstahl mit Waffen erfordert Entfernung aus dem Polizeidienst

Nachdem ein Polizist wegen Diebstahls von 180 kg Käse im Dienst verurteilt wurde, folgte nun die erstinstanzliche Entscheidung im Disziplinarverfahren: Der (ehemalige) Polizist wird aus dem Dienst entfernt.

Bereits im Oktober 2022 hatten wir in unserem Blog über einen Fall von Käse-Diebstahl durch einen Polizisten berichtet. Nun folgte das erstinstanzliche Urteil im Disziplinarverfahren, das infolge der Verurteilung eingeleitet wurde.

Was war passiert?

Ein mit Käse beladener LKW war in einen Unfall verwickelt. Dabei brach sein Kühlcontainer auf und ein Teil des Transportgutes fiel auf die Fahrbahn. Der spätere Angeklagte – einer der zum Einsatz gerufenen Polizisten – transportierte nach Abschluss der Sicherungsmaßnahmen einen Teil der Ware mithilfe eines Polizeitransporters ab. Hierzu forderte er den vom Eigentümer zwischenzeitlich mit der Bergung und dem Abtransport beauftragten Unternehmer zur Herausgabe von insgesamt sechs Kartons Käse an ihn auf.

Dieser Sachverhalt verwirklicht nach Auffassung des OLG Saarbrücken den Tatbestand des Diebstahls mit Waffen, so dass der Polizist inzwischen rechtskräftig – wenn auch nur wegen eines minder schweren Falls – dieses Tatbestands verurteilt wurde.

Das Disziplinarverfahren

Mit dem Abschluss des Strafverfahrens konnte der betroffene Polizist aber noch nicht vollständig mit dem Geschehen abschließen. Denn auch wenn die Verurteilung die Schwelle von einem Jahr Freiheitsstrafe (vgl. z.B. § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BeamtStG) hier nicht überschritten hat, folgte auf die Verfehlung nun ein Disziplinarverfahren. Grund hierfür ist, dass die Verfehlung während der Dienstzeit und in Uniform begangen wurde.

In diesem Zusammenhang entschied das VG Trier nun, dass diese Tat zugleich ein schweres Dienstvergehen darstelle, das eine Entfernung des Polizisten aus dem Dienstverhältnis erfordere. Er habe sich durch die Tatbegehung nachhaltig in erheblichem Maße von dem insoweit bestehenden Vertrauens- und Treueverhältnis gelöst und dadurch dem Ansehen der rheinlandpfälzischen Landespolizei geschadet. Eine zentrale Pflicht von Polizisten sei es, Straftaten zu verhindern oder zu verfolgen und nicht selbst solche – sogar in Uniform, mit Dienstwaffe und mit einem Dienstfahrzeug der Polizei – zu begehen. Dadurch habe er ein erhebliches Maß an Rücksichtslosigkeit und Eigennützigkeit offenbart und schwerwiegend gegen die beamtenrechtliche Wohlverhaltenspflicht verstoßen. Bereits dies erfordere die Verhängung der Höchstmaßnahme.

Erschwerend komme hinzu, dass der Betroffene zur Vertuschung seiner Tat seinen Dienstherren dahingehend belogen habe, der Käse habe auf der Straße gelegen und sei freigegeben worden – der strafrechtliche Grundsatz nemo tenetur se ipsum accusare („niemand darf gezwungen werden, sich selbst zu belasten“) entlastet ihn nach Auffassung des VG Trier offensichtlich nicht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Verteidigung

Dass Strafverfahren wegen des Vorwurfs berufsbezogener Straftaten regelmäßig von berufsrechtlichen oder Disziplinarverfahren flankiert werden, sollte bei der strafrechtlichen Beratung und Verteidigung stets im Auge behalten werden. Als mehrfach ausgezeichnete Experten auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts haben wir strafrechtliche Nebenfolgen bei der Entwicklung Ihrer Verteidigungsstrategie selbstverständlich im Blick. Ihnen werden berufsbezogene Straftaten vorgeworfen? Sprechen Sie uns gerne an.

Ihre Strafverteidiger von KRAFT. Rechtsanwälte aus Mönchengladbach

Wussten Sie eigentlich, dass… die Römer die Qualität von Milch zur Käseherstellung nach der Anzahl der Zitzen des Tieres bewertet haben? Die reinste Milchqualität hatten danach Tiere mit 2 Zitzen, 4-zitzige Milch wurde als zweitklassig und Milch von Tieren mit mehr als 4 Zitzen als ungeeignet für die Käseherstellung bewertet. Auch wenn das Urteil von Richtern aus der ältesten Stadt Deutschlands gesprochen wurde, die im Jahr 16 v. Chr. von der Römern gegründet wurde, ist nicht davon auszugehen, dass die Milchqualität des verfahrensgegenständlichen Käses einen Einfluss auf die Entscheidung hatte.

Yvonne Krause
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