Out now: Unsere Rechtsanwältin und Compliance-Expertin Dr. Vivient Veit war zu Gast im Criminal Compliance Podcast „Rosinus on air“ und hat mit dem Gastgeber über Unternehmensethik und Compliance-Kultur gesprochen.
Was gibt es Neues im Strafrecht? Welche Termine stehen an? Und wer ist Mitarbeiter des Monats? In unserem Blog erfahren Sie mehr.
Out now: Unsere Rechtsanwältin und Compliance-Expertin Dr. Vivient Veit war zu Gast im Criminal Compliance Podcast „Rosinus on air“ und hat mit dem Gastgeber über Unternehmensethik und Compliance-Kultur gesprochen.
Der BGH setzt sich in einer aktuellen Entscheidung mit den Anforderungen an den Subventionsbetrug auseinander. Dabei führt er insbesondere zur Subventionserheblichkeit von Tatsachen bei Scheinhandlungen aus.
Die WirtschaftsWoche zeichnet unsere Rechtsanwältin Frau Dr. Vivien Veit mit dem „Legal All Star Award 2023“ in der Kategorie Compliance aus.
Nachdem ein Polizist wegen Diebstahls von 180 kg Käse im Dienst verurteilt wurde, folgte nun die erstinstanzliche Entscheidung im Disziplinarverfahren: Der (ehemalige) Polizist wird aus dem Dienst entfernt.
Die WirtschaftsWoche zeichnet KRAFT. Rechtsanwälte als eine der renommiertesten Kanzleien Deutschlands für Compliance aus. Unsere Anwältin Dr. Vivien Veit wird dabei besonders häufig empfohlen.
Der Landtag NRW hat am 13.12.2023 eine Pflicht für Gemeinden, Gemeindeverbände, rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts und Gesellschaften in kommunaler Hand beschlossen, eine interne Meldestelle zur Entgegennahme von Hinweisen einzurichten. KRAFT. Rechtsanwälte erläutern die Hintergründe.
Die ARD-Dopingredaktion hat zum Thema Infusionen im Sport recherchiert und dabei unter anderem Dopingvorwürfe gegenüber Profi-Boxer Felix Sturm erhoben. Dr. Oliver Kraft hat die Vorwürfe für die ARD-Sportschau strafrechtlich eingeordnet.
In einer lange erwarteten Entscheidung hat der EuGH sich dazu geäußert, ob und unter welchen Voraussetzungen Geldbußen gegen Unternehmen wegen Datenschutzverstößen verhängt werden können.
Unter dem Stichwort #MeToo sind in den vergangenen Jahren zahlreiche Fälle sexueller Belästigung in den Mittelpunkt der öffentlichen Wahrnehmung gerückt. In der aktuellen Ausgabe des Magazins „Mittelstand.“ informiert unsere Rechtsanwältin Frau Dr. Vivien Veit zu dem Umgang mit MeToo-Verdachtsfällen in Unternehmen.
Der BGH setzt sich in einer aktuellen Entscheidung mit den Voraussetzungen einer Besetzungsrüge in der Revision sowie mit den Auswirkungen einer erfolgten Verständigung auf einen erhobenen Besetzungseinwand auseinander.