In einem viel beachtetem Beschluss vom 08.07.2021 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen in Höhe von jährlich 6 % ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig ist – für die Strafverzinsung bei Steuerhinterziehungen gilt dies jedoch nicht.