Umsetzungsfrist für Whistleblower-Richtlinie läuft aus

17. Dezember 2021

Umsetzungsfrist für Whistleblower-Richtlinie läuft aus

Am 17. Dezember 2021 läuft die Frist zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie aus – die von der Bundesrepublik versäumt wurde. Nachdem ein entsprechender Versuch der alten Regierung auf der Zielgeraden gescheitert war, steht der Hinweisgeberschutz nun ganz oben auf der Agenda der neu gebildeten Ampel-Koalition.

Die EU-Whistleblower-Richtlinie verfolgt das Ziel, Rechtsverstöße aufzudecken und präventiv zu verhindern. Hierzu verpflichtet sie die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass Mitarbeiter und Geschäftspartner Rechtsverstöße in einem Unternehmen oder einer staatlichen Stelle an interne oder externe Meldestellen weitergeben können und als ultima ratio auch öffentlich machen dürfen. Zugleich sollen Hinweisgeber strafrechtliche und arbeitsrechtliche Hinsicht Privilegien genießen.

Die Richtlinie sah zu ihrer Umsetzung eine Frist von zwei Jahren vor, die heute (17. Dezember 2021) ausläuft – ohne dass in der Bundesrepublik Deutschland ein Gesetz zum Schutz Hinweisgebern verabschiedet wurde. Nachdem das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz bereits im März 2021 einen Entwurf für ein entsprechendes Gesetz vorgelegt hatte – wir berichteten in einem Blogbeitrag vom 22. März 2021 hierüber – ist die Verabschiedung des Gesetzes auf der Zielgeraden gescheitert. Aufgrund der Bundestagswahlen im September 2021 und der anschließenden Regierungsbildung lag die Umsetzung lange Zeit auf Eis. Der Bundesrepublik Deutschland droht nun aufgrund der Fristversäumnis die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission.

Die neu gebildete Regierung will den Hinweisgeberschutz daher nun zeitnah angehen. So heißt es in dem Koalitionsvertrag wörtlich:

„Wir setzen die EU-Whistleblower-Richtlinie rechtssicher und praktikabel um. Whistleblowerinnen und Whistleblower müssen nicht nur bei der Meldung von Verstößen gegen EU-Recht vor rechtlichen Nachteilen geschützt sein, sondern auch von erheblichen Verstößen gegen Vorschriften oder sonstigem erheblichen Fehlverhalten, dessen Aufdeckung im besonderen öffentlichen Interesse liegt. Die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen wegen Repressalien gegen den Schädiger wollen wir verbessern und prüfen dafür Beratungs- und finanzielle Unterstützungsangebote.“

Bis ein entsprechendes Gesetz verabschiedet wird, verpflichtet die Richtlinie die Unternehmen nicht zur Einrichtung eines Hinweisgeberschutzes. Denn Richtlinien richten sich an die Mitgliedstaaten, entfalten aber grundsätzlich keine unmittelbare Wirkung. Es spricht jedoch viel dafür, dass die EU-Whistleblower-Richtlinie mit Ablauf der Umsetzungsfrist für juristische Personen des öffentlichen Sektors unmittelbare Geltung entfaltet. Diese sind daher auch ohne die Verabschiedung eines Umsetzungsgesetzes zur Einrichtung einer Whistleblowing-Stelle nach Maßgabe der Richtlinie verpflichtet.

Wenngleich durch die versäumte Umsetzungsfrist keine unmittelbaren Wirkungen von der Richtlinie für deutsche Unternehmen ausgehen, kann die Empfehlung nur lauten, sich bereits jetzt mit der Einrichtung eines niederschwelligen Hinweisgebersystems zu beschäftigen. Denn eine Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht wird zweifellos zeitnah kommen. Hierfür stehen KRAFT. Rechtsanwälte Ihnen gerne beratend sowie als Ombudsstelle zur Verfügung.

Ihre Compliance-Experten von KRAFT. Rechtsanwälte aus Mönchengladbach

Wussten Sie eigentlich, dass… die Bundesrepublik Deutschland im „Ranking“ der Anzahl der Vertragsverletzungsverfahren seit vielen Jahren einen Podiumsplatz belegt? Zum Stichtag 12. April 2021 waren 80 Vertragsverletzungsverfahren gegen die BRD bei der EU-Kommission anhängig. Interner Spitzenreiter zwischen den Ressorts ist dabei (fast schon traditionell) das Bundesverkehrsministerium.

Yvonne Krause
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