„Wer dieses Dokument fälscht oder einen nicht erfolgten Test unrichtig bescheinigt macht sich nach § 267 StGB der Urkundenfälschung strafbar.“ KRAFT. Rechtsanwälte nehmen fehlerhafte Test-Formulare des Landes NRW zum Anlass, über den Unterschied zwischen Urkundenfälschung und schriftlicher Lüge aufzuklären.