KRAFT. Rechtsanwälte wünscht allen Mandanten, Kollegen und Freunden der Kanzlei besinnliche Festtage, einen guten Rutsch ins Jahr 2022 sowie vor allem Gesundheit!
Was gibt es Neues im Strafrecht? Welche Termine stehen an? Und wer ist Mitarbeiter des Monats? In unserem Blog erfahren Sie mehr.
KRAFT. Rechtsanwälte wünscht allen Mandanten, Kollegen und Freunden der Kanzlei besinnliche Festtage, einen guten Rutsch ins Jahr 2022 sowie vor allem Gesundheit!
Am 17. Dezember 2021 läuft die Frist zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie aus – die von der Bundesrepublik versäumt wurde. Nachdem ein entsprechender Versuch der alten Regierung auf der Zielgeraden gescheitert war, steht der Hinweisgeberschutz nun ganz oben auf der Agenda der neu gebildeten Ampel-Koalition.
Der 1. Strafsenat des BGH hat in einem jüngst veröffentlichten Beschluss vom 28.07.2021 entschieden, dass der Straftatbestand der Bestechung im geschäftlichen Verkehr dann nicht einschlägig ist, wenn die Anteilseigner des Unternehmens, dem der Bestochene angehört, mit der Zuwendung einverstanden sind.
KRAFT. Rechtsanwälte bekommen Zuwachs: Zum 1. Januar 2022 wechselt Frau Rechtsanwältin Dr. Vivien Veit (39) von Kapellmann zu uns in den Mönchengladbacher Nordpark.
Mit medienwirksamem Urteil vom 30.09.2021 hat das LG Frankfurt a.M. einen früheren Fondsmanager zu einer dreieinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Zugleich hat es die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 45,31 Mio. € angeordnet – der Gewinn aus den Taten lag demgegenüber bei „nur“ rund 8,3 Mio. €.
KRAFT. Rechtsanwälte bieten in Kooperation mit der Westfälischen Hochschule ab dem Wintersemester 2021/2022 für Student*innen des Fachbereichs Wirtschaftsrecht einen Zertifikatslehrgang „Compliance Officer“ an.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich erneut zum prozessualen Instrument der Verständigung geäußert: Eine solche kommt nur bei ausdrücklichen Zustimmungserklärungen der Beteiligten rechtmäßig zustande. Lediglich konkludente Erklärungen können den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen.
In einem viel beachtetem Beschluss vom 08.07.2021 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen in Höhe von jährlich 6 % ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig ist – für die Strafverzinsung bei Steuerhinterziehungen gilt dies jedoch nicht.
Den Unternehmer trifft nicht nur die Pflicht, sich bei Aufnahme seiner Tätigkeit über typische Rechtsfragen seines Tätigkeitsfelds zu informieren. Er ist auch verpflichtet, diese Kenntnis aktuell zu halten.
Die materielle Gerechtigkeit vor Augen, hat der Bundestag eine Änderung der StPO verabschiedet. Ergibt sich bei schwersten Straftaten nachträglich eine Verfügbarkeit neuer Beweismittel, kann auch gegenüber Freigesprochenen das Strafverfahren wieder aufgenommen werden.