Anwälte

Dr. Vivien Veit

vertritt

  • seit mehr als 10 Jahren Einzelpersonen im Wirtschaftsstrafrecht, auch als Zeugenbeistand 
  • Unternehmen gegenüber Behörden und Strafverfolgungsorganen
  • die Interessen ihrer Mandanten – immer und unbedingt

berät

  • (auch internationale) Unternehmen, die in Strafverfahren involviert sind
  • präventiv in Fragen strafrechtlicher Compliance und beim Aufbau von Compliance-Systemen
  • bei der Durchführung interner Ermittlungen

führt

  • ihre Mandanten sicher durch die Krise 
  • Inhouse-Schulungen zu so ziemlich allen strafrechtlichen Themen durch
  • eigentlich immer – auch wenn es die anderen gar nicht merken

sagt

  • „Strafrecht war der Grund für mein Jurastudium.“
  • „Am Ende geht es um die Menschen und ihre (Lebens-)Geschichten.
    Das sollten wir bei aller Juristerei nicht vergessen.“
  • „Manchmal braucht es eine dezidierte juristische Auseinandersetzung, manchmal einfach eine gesunde Portion Pragmatismus. Die Kunst ist es, das richtige Werkzeug für die jeweilige Situation zu finden.“ 

findet

  • immer noch ein Argument
  • Fußball furchtbar überbewertet, den Kanzlei-Standort aber schick
  • den richtigen Ton auch in schwierigen Situationen
Ausgezeichnet: Das sagen andere
  • Verteidigung zahlreicher Geschäftsführer und leitender Angestellter gegen den Vorwurf der Bestechung sowie des Betruges (u.a. Filialleiter einer deutschen Bank, Geschäftsführer eines Werkstoffherstellers, Geschäftsführer mehrerer Bauunternehmen)
  • Verteidigung eines Landrates gegen den Vorwurf der Untreue
  • Beratung und Begleitung eines internationalen Bankinstituts in allen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts
  • Beratung und Begleitung eines Medizinprodukteherstellers sowie eines mit Betäubungsmitteln handelnden Unternehmens in straf- und ordnungsrechtlich relevanten Fragen
  • Durchführung und Begleitung von Internal Investigations in Konzernen (DAX, MDAX) und Unternehmen des Mittelstandes (insbesondere Korruption und Mitarbeiterkriminalität)
  • Korruptions-Audits bei Tochtergesellschaften eines DAX-Unternehmens
  • Aufbau von Compliance-Systemen für Unternehmen des Mittelstandes und öffentliche Einrichtungen
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, 2001 bis 2006
  • Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht, insbesondere Wirtschaftsstrafrecht (Prof. Dr. Mark Deiters) an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf sowie an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
  • Referendariat beim Oberlandesgericht Düsseldorf, u.a. Stationen an der Deutschen Botschaft Washington DC und in der Deutschen Auslandshandelskammer Peking, 2008 bis 2010
  • Promotion zum Korruptionsstrafrecht, 2012
  • Fortbildung zum Certified Investigation Expert (CIE) an der Steinbeis-Hochschule Berlin, 2013 bis 2014
  • Von 2010 bis 2021 Rechtsanwältin und Assoziierte Partnerin (seit 2017) bei Kapellmann und Partner, ausschließlich im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und der Criminal Compliance
  • Lehrbeauftragte für Compliance und Wirtschaftsstrafrecht an der FH Bielefeld
  • Lehrbeauftragte für Wirtschaftsstrafrecht und Compliance an der FH Aachen, 2018 bis 2021
  • Lehrbeauftragte für Rechtsmanagement an der Fresenius-Hochschule Köln, 2017 bis 2019
  • Dozentin bei der Deutschen AnwaltAkademie
  • Referentin zahlreicher Seminare und Schulungen zum Wirtschaftsstrafrecht
  • Leiterin der Fortgeschrittenen-Arbeitsgemeinschaft Strafrecht am Landgericht Mönchengladbach, 2013 bis 2016
  • Mitglied der ARGE Strafrecht beim Deutschen Anwaltverein
  • Mitglied der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WisteV)
  • Mitglied im DAV-Ausschuss Gefahrenabwehrrecht

Bücher und Buchbeiträge

  • Veit, Compliance-Kultur und Unternehmensethik, 2023
  • Veit, Compliance und interne Ermittlungen, 2. Aufl., 2021
  • Ewers/Konrads/Veit, Juristischer Leitfaden für Geschäftsführer und Vorstände, 2019
  • Veit (geb. Adamski), Die gesetzliche Konzeption der Bestechungsdelikte, 2012

Aufsätze

  • Veit/Bornefeld, Geldwäsche-Problematik in Deutschland: Eine Handreichung für Güterhändler, CCZ 2023, S. 276 ff.
  • Czimek/Veit, Verantwortung bei Arbeitsteilung, DAB 10.2022
  • Veit, ESG und Compliance – wie können sich Unternehmen der Regelungsflut sinnvoll nähern?, ESGZ 2022, S. 34 ff.
  • Veit, Die Geschäftsleitung in der Unternehmenskrise – warum psychologische Aspekte häufig den Turnaround erschweren, SanB 2022, S. 5 ff.
  • Veit, Das Compliance-Interview. Ein Leitfaden für die Praxis, ZRFC 2017, S. 171 ff.
  • Veit, Die Drohung mit der Strafanzeige im Zivilprozess, AnwBl. 2017, S. 844 f.
  • Veit, (Strafbarkeits-)Risiken bei der Durchführung von E-Searches, NZWiSt 2015, S. 334 ff.
  • Veit, Übertragung strafbewehrter Arbeitgeberpflichten durch ausdrückliche Beauftragung gem. § 14 Abs. 2 Nr. 2 StGB, Entscheidungskommentar, WiJ 02-2013 (PDF)
  • Veit, Schwarzarbeit am Bau – Übersicht, Gefahren, Lösungsansätze, NZBau 2011, S. 321 ff.