Mit medienwirksamem Urteil vom 30.09.2021 hat das LG Frankfurt a.M. einen früheren Fondsmanager zu einer dreieinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Zugleich hat es die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 45,31 Mio. € angeordnet – der Gewinn aus den Taten lag demgegenüber bei „nur“ rund 8,3 Mio. €.