Der BGH setzt sich in einer aktuellen Entscheidung mit den Voraussetzungen einer Besetzungsrüge in der Revision sowie mit den Auswirkungen einer erfolgten Verständigung auf einen erhobenen Besetzungseinwand auseinander.
Das Nachrichtenmagazin Focus Business zeichnet KRAFT. Rechtsanwälte als eine der Top-Wirtschtskanzleien im Fachbereich Wirtschaftsstrafrecht aus. Dr. Oliver Kraft wird dabei wird dabei besonders häufig empfohlen.
Gewinne aus Kryptogeschäften unterliegen der Einkommenssteuer – wie der BFH bereits zu Beginn des Jahres entschieden hat. Sammelauskunftsersuchen der Finanzverwaltung NRW sollen nun zu der Beitreibung hinterzogener Steuern sowie der Strafverfolgung von Steuersündern beitragen.
Für die Schaffung einer nachhaltigen Kultur der Regeltreue in einem Unternehmen genügt es nicht, ein Compliance-Management-System lediglich aufzusetzen – es muss auch gelebt werden. Offenheit gegenüber dem Thema, nachvollziehbare Regeln und vor allem gute Vorbilder sind es, die eine sog. „Compliance-Kultur“ ausmachen.
Der 3. Strafsenat des BGH hat sich in einem jüngst veröffentlichten Beschluss zu den Voraussetzungen der Annahme eines Vorteils durch Amtsträger bei einer Leistung des Bestechenden an Dritte geäußert.
Das Handelsblatt zeichnet KRAFT. Rechtsanwälte in seinem Ranking der besten Anwälte Deutschlands auf den Gebieten Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Compliance aus.
Das Wirtschaftsmagazin brand eins hat KRAFT. Rechtsanwälte in seinem Ranking der besten Wirtschaftskanzleien 2023 als eine der besten Kanzleien auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts ausgezeichnet.
Der Grundsatz strikter Alternativität erstreckt sich gemäß einer aktuellen Entscheidung des BGH auch auf das Recht der Einziehung. Eine nach neuem Recht zulässige Einziehung kann danach auch dann angeordnet werden, wenn dies nach der zur Tatzeit geltenden Vorschrift rechtlich nicht möglich war.
Die Durchsuchung von Wohn- oder Geschäftsräumen stellt eine standardmäßige Ermittlungsmaßnahme dar, für deren Anordnung nur sehr niederschwellige Anforderungen erfüllt sein müssen. Diese geringen Hürden müssen aber immerhin erfüllt sein – wie das LG Rostock jüngst noch einmal klargestellt hat.