KRAFT. Rechtsanwälte wünscht allen Mandantinnen und Mandanten, Kolleginnen und Kollegen sowie Freundinnen und Freunden der Kanzlei besinnliche Festtage, einen guten Rutsch ins Jahr 2026 sowie vor allem Gesundheit!
Was gibt es Neues im Strafrecht? Welche Termine stehen an? Und wer ist Mitarbeiter des Monats? In unserem Blog erfahren Sie mehr.
KRAFT. Rechtsanwälte wünscht allen Mandantinnen und Mandanten, Kolleginnen und Kollegen sowie Freundinnen und Freunden der Kanzlei besinnliche Festtage, einen guten Rutsch ins Jahr 2026 sowie vor allem Gesundheit!
Der BGH hat in einem jüngst veröffentlichten Beschluss seine ständige Rechtsprechung bestätigt, wonach es einer (vollendeten) Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) nicht entgegensteht, wenn die Finanzbehörde Kenntnis vom wahren Sachverhalt hat.
Die WirtschaftsWoche hat ihr Ranking der Top-Kanzleien 2025 im Steuerstrafrecht veröffentlicht. KRAFT. Rechtsanwälte wird dabei als Top-Kanzlei 2025 ausgezeichnet. Dr. Christopher Czimek erhält das Prädikat als Top-Anwalt 2025.
Der JUVE-Verlag zeichnet KRAFT. Rechtsanwälte erneut als eine der besten Kanzleien im Wirtschaftsstrafrecht aus.
Der BGH hat entschieden: Ermittlungsbehörden dürfen Beschuldigte zwingen, ihr Smartphone per Fingerabdruck zu entsperren. Warum der Beschluss die Grenzen zwischen aktiver Mitwirkung und passiver Duldung neu zieht, welche Folgen dies für Face-ID & Co. hat – und wie Sie sich als Betroffene am besten verhalten sollten.
Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität NRW wertet im Kampf gegen Steuerhinterziehung derzeit ein großes Datenpaket zu Kryptogeschäften aus einem Sammelauskunftsersuchen aus. KRAFT. Rechtsanwälte erläutern die Hintergründe.
Das Handelsblatt und Best Lawyers küren die besten Wirtschaftskanzleien Deutschlands. KRAFT. Rechtsanwälte wird dabei sowohl im Wirtschaftsstrafrecht als auch im Steuerstrafrecht sowie in der Complianceberatung ausgezeichnet.
Das Nachrichtenmagazin Focus Business zeichnet KRAFT. Rechtsanwälte als eine der Top-Wirtschtskanzleien im Fachbereich Strafrecht aus.
Der BGH äußert sich in einer aktuellen Entscheidung zu außerstrafrechtlichen Prüfpflichten der Strafgerichte sowie zu der Möglichkeit einer Umdeutung einer irrtümlichen Verfolgungsbeschränkung in eine Teileinstellung.
Der BGH hat sich zu den Anforderungen an die Annahme einer faktischen Geschäftsführung bei nicht werbend am Markt tätigen Unternehmen geäußert. Konkret ging es um den Fall einer Unternehmensbeerdigung. KRAFT. Rechtsanwälte erläutern die Hintergründe.