Anwälte

Dr. Christopher Czimek

vertritt

  • Einzelpersonen  im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie
    im allgemeinen Strafrecht
  • Unternehmen, die durch eine Straftat geschädigt wurden oder in einem Strafverfahren Einziehungsbeteiligte sind
  • Zeugen als Beistand vor Strafverfolgungsbehörden, Gerichten und Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen

berät

  • präventiv in Fragen strafrechtlicher Compliance
  • Unternehmen, die in Straftaten involviert sind
  • bei der Durchführung interner Ermittlungen

führt

  • Beschuldigte sicher durch das Strafverfahren
  • Schulungen für Mitarbeiter und Führungskräfte im Rahmen von Compliance-Systemen durch
  • stets etwas für seine Mandanten im Schilde

sagt

  • „Ich bin nicht nur in dubio pro reo da – und ganz ohne Zweifel ein Fan passender Worte.“
  • „Mit dem richtigen Riecher und einem Händchen für Komplexes finde ich die Nadel im Heuhaufen.“
  • „Für mich sind Initiative, Verantwortungsbewusstsein und Mut selbstverständlich.“

findet

  • Zivilrecht und Öffentliches Recht ziemlich trocken, kommt stattdessen im Strafrecht so richtig in den Flow
  • Tradition und Moderne sogar in den Kanzleiräumen perfekt ausbalanciert
  • die gegenseitige Ergänzung im KRAFT. Team top – und Saul Goodman besser als Ben Matlock
Ausgezeichnet: Das sagen andere
  • Vertretung eines Geschäftsführers einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einem berufsaufsichtlichen Verfahren im sog. Wirecard-Skandal
  • Verteidigung des Geschäftsführers eines Werkstoffherstellers wegen des Vorwurfs der Bestechung
  • Verteidigung des Geschäftsführers eines Bauunternehmens in einem umfangreichen Baustrafverfahren
  • Gutachtertätigkeit für einen regionalen Energieversorger zu Fragen des Subventionsbetrugs
  • Vertretung eines Mineralölkonzerns als Einziehungsbeteiligte in einem Betrugsverfahren
  • Durchführung und Begleitung interner Ermittlungen bei einem deutschen Großflughafen
  • seit 2021 Rechtsanwalt bei KRAFT. Rechtsanwälte
  • Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, 2018 bis 2021
  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Medienrecht der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Prof. Dr. Karsten Altenhain), 2017 bis 2020
    • u.a.: Mitwirkung an einem Forschungsprojekt zum Thema „Verständigung in Strafverfahren“ (§ 257c StPO) im Auftrag des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
  • Promotion zum materiellen Strafrecht, gefördert durch ein Stipendium der Konrad-Adenauer-Stiftung, 2016 bis 2019
  • Lehr- und Korrekturtätigkeit für das juristische Repetitorium Hemmer, Standorte Bonn und Köln, 2016 bis 2017
  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Urs Kindhäuser), 2016 bis 2017
  • Studium der Rechtswissenschaft an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Schwerpunkt Kriminalwissenschaften, 2011 bis 2016
  • Dozent des Zertifikatslehrgangs „Compliance Officer“ der Westfälischen Hochschule in Recklinghausen
  • Leiter der Fortgeschrittenen-Arbeitsgemeinschaft Strafrecht am Landgericht Mönchengladbach
  • Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (SS 22)
  • Mitglied der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WisteV)
  • Mitglied der ARGE Strafrecht beim Deutschen Anwaltverein
  • Mitglied des Forum Junge Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger (JUST)
  • Altstipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.

Aufsätze

  • Czimek/Schefer, Subventionserhebliche Tatsache und Begriff der „Scheinhandlung“ nach dem Subventionsgesetz, Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 12.10.2023 2 StR 243/22, NStZ 2024, S. 227 ff.
  • Czimek/Schefer, Unterjährige Abänderung des Geschäftsverteilungsplans/Präklusion des Besetzungseinwands, Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 17.1.2023 – 2 StR 87/22, NStZ 2023, S. 687 ff.
  • Czimek/Schefer, Anwendung des Meistbegünstigungsprinzips auf die Einziehung, Anmerkung zu BGH, Urt. v. 8.8.2022 5 StR 372/21, NStZ 2023, S. 282 ff.
  • Czimek/Veit, Verantwortung bei Arbeitsteilung, DAB 10.2022
  • Czimek/Schefer, Befangenheit einer Schöffin und Selbstanzeige, Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 2.2.2022 5 StR 153/21, NStZ 2022, S. 630 ff.
  • Czimek/Schefer, Erfolgszurechnung bei bewusster Selbstgefährdung von Rettungspersonen, Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 5.5.2021 4 StR 19/20, NStZ 2022, S. 102 ff.
  • Czimek/Schefer, Ausdrückliche Zustimmung zum Verständigungsvorgang im Strafverfahren, Anmerkung zu BVerfG, Beschl. v. 29.4.2021 – 2 BvR 1543/20, NStZ 2021, S. 558 ff.
  • Czimek, Polizeiflucht und die Absicht der Erreichung einer höchstmöglichen Geschwindigkeit, ZJS 2020, S. 337 ff. (zitiert in BVerfG, Beschl. v. 9.2.2022 2 BvL 1/20)

Bücher und Buchbeiträge

  • Czimek, Verbot privater Jugendpornographie – Untersuchung zu § 184c StGB unter besonderer Berücksichtigung von privaten Schriften, Dissertation, Berlin, 2019