Gewinne aus Kryptogeschäften unterliegen der Einkommenssteuer – wie der BFH bereits zu Beginn des Jahres entschieden hat. Sammelauskunftsersuchen der Finanzverwaltung NRW sollen nun zu der Beitreibung hinterzogener Steuern sowie der Strafverfolgung von Steuersündern beitragen.