11.
Januar
2024
Der Landtag NRW hat am 13.12.2023 eine Pflicht für Gemeinden, Gemeindeverbände, rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts und Gesellschaften in kommunaler Hand beschlossen, eine interne Meldestelle zur Entgegennahme von Hinweisen einzurichten. KRAFT. Rechtsanwälte erläutern die Hintergründe.