Zu den Anforderungen an eine Unternehmensgeldbuße
In der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift NStZ bespricht unser Rechtsanwalt Dr. Christopher Czimek mit Dr. Lukas Schefer das vielbeachtete Urteil des EuGH betreffend die Anforderungen an eine Unternehmensgeldbuße bei Geldwäscheverstößen.
Bereits im Januar dieses Jahres hatte der EuGH sich in einem viel beachteten Urteil zu den Anforderungen an eine Unternehmensgeldbuße bei Geldwäscheverstößen geäußert. Konkret entschied das Gericht anlässlich eines österreichischen Sachverhalts, dass es für die Verhängung eines Bußgelds gegen ein Unternehmen nicht erforderlich ist, dass ein konkretes Fehlverhalten eines einzelnen Mitarbeiters als Anknüpfungstat nachgewiesen wird. Diese Entscheidung hatten wir bereits wenige Tage nach ihrer Veröffentlichung in unserem Blog eingeordnet und kommentiert – den Link zu dem Beitrag finden Sie hier.
Aufgrund der hohen Relevanz der Entscheidung für die Praxis der Unternehmensverteidigung, haben sich unser Rechtsanwalt Dr. Christopher Czimek und Rechtsanwalt Dr. Lukas Schefer noch einmal vertieft mit den Erwägungen des EuGH auseinandergesetzt, wobei ihre Ausführungen nun in der aktuellen Ausgabe der renommierten Fachzeitschrift NStZ nachzulesen sind.
Dabei kommen sie zu dem Ergebnis, dass die Urteilsbegründung des EuGH nur so verstanden werden kann, dass eine Unternehmenssanktionierung wegen Geldwäscheverstößen vollständig von der Verantwortlichkeit (irgend-)einer natürlichen Person entkoppelt werden soll. Und dass die Erwägungen weit über den unmittelbaren Anwendungsbereich der EU-Geldwäscherichtlinie hinausreichen. So beanspruchen sie letztlich für jedes nationale Regelungsregime Geltung, das durch eine EU-Richtlinie determiniert wird, die ähnliche Anforderungen an die Sanktionierbarkeit von Verstößen stellt, wie es die Geldwäscherichtlinie tut. Konkret betrifft dies etwa das Umweltstrafrecht. Weiter arbeiten die Autoren heraus, dass zwischen den Anforderungen des EuGH und dem nationalen Regelungsregime des § 30 OWiG ein nicht unerheblicher Konflikt besteht, der sich ohne einen gesetzgeberischen Eingriff nur schwer auflösen lässt.
Wer sich vertieft mit den vorstehenden Themen auseinandersetzen möchte, dem sei die Entscheidungsbesprechung in der aktuellen Ausgabe der NStZ nahegelegt.
Für alle Fragen rund um die Themen Unternehmenssanktion, Bußgeldverfahren, Unternehmensverteidigung und Geldwäscheprävention, sprechen Sie uns gerne an. Wir stehen Ihnen mit unserer fachlichen Expertise und unserer langjährigen Erfahrung im Wirtschaftsstrafrecht kompetent zur Seite – in der Verteidigung ebenso wie in der Prävention.
Ihre Strafverteidiger von KRAFT. Rechtsanwälte aus Mönchengladbach
Wussten Sie eigentlich, dass… die 1665 erstmals erschienen Zeitschriften „Journal des sçavans“ und „Philosophical Transactions of the Royal Society“ als älteste Fachzeitschriften der Welt gelten? Dagegen sieht das „Goltdammer’s Archiv für Strafrecht“, das erstmals 1853 erschien, als älteste strafrechtliche Fachzeitschrift nicht alt, sondern wohl jung aus.