Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität soll kommen

27. Juni 2024

Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität soll kommen

Die Regierungsparteien haben einen Gesetzesentwurf zur Schaffung einer neuen Bundesbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität vorgelegt. Dort sollen Analyse, straf- und verwaltungsrechtliche Ermittlungen sowie Aufsicht unter einem Dach zusammengeführt werden.

Deutschland gilt gemeinhin als Geldwäscheparadies. Dies hat die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) – eine internationale Institution, die unter anderem Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche setzt und deren Einhaltung durch die Mitgliedsstaaten prüft – in ihrem Abschlussbericht zur Prüfung Deutschlands vom 25. August 2022 noch einmal nachdrücklich herausgestellt. So kritisiert die FATF insbesondere die Durchführung von Finanzermittlungen in komplexen Fälen sowie die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden mit der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Zudem setze Deutschland bei der Strafverfolgung falsche Prioritäten: Ein (zu) starker Fokus liege auf der Verfolgung der Vortaten. Die Finanzströme als solche würden hngegen oft zu wenig untersucht.

Bereits vor zwei Jahren hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner angekündigt, diesen Missständen unter anderem mit der Gründung einer neuen Bundesbehörde begegnen zu wollen – wir hatten in unserem Blog darüber berichtet. Nun haben die Regierungsparteien einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der dem damaligen Eckpunktepapier Taten folgen lassen will. KRAFT. Rechtsanwälte fassen die wesentlichen vorgesehenen Neuerungen zusammen:

Der Gesetzesentwurf sieht zuvörderst die Schaffung des Bundesamts zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) als Bundesoberbehörde mit Sitz in Frankfurt am Main vor.

Zentrales Instrument stellt dabei die Errichtung eines Ermittlungszentrums Geldwäsche (EZG) innerhalb des BBF dar, dessen wesentliche Aufgabe die Durchführung von Strafermittlungen sein wird. Der Entwurf sieht insoweit eine Zuständigkeit für polizeiliche Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung von bedeutsamen Fällen der internationalen Geldwäsche mit Deutschlandbezug für das EZG vor. Zudem sollen die Strafverfolgungsbehörden dem EZG die Übernahme von Ermittlungen in wichtigen nationalen Fällen der Geldwäsche andienen können.

Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) sowie die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) sind derzeit noch an die Generalzolldirektion angegliedert, sollen aber ab Juni 2025 in das BBF übergehen. Ferner sieht der Entwurf die Errichtung einer Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht (ZfG) beim BBF vor.

Die Zuständigkeit als polizeiliche Zentralstelle im nationalen und internationalen Verbund sowie  für Ermittlungen von Geldwäsche inklusive der Vortaten verbleibt hingegen beim Bundeskriminalamt (BKA). Innerhalb des BKA soll jedoch eine neue Organisationsstruktur „Geldwäsche, Wirtschafts- und Finanzkriminalität“ geschaffen werden. Soweit sich die Aufgaben des BKA und des BBF zukünftig überschneiden, sieht der Entwurf die Einrichtung einer Gemeinsamen Ermittlungsgruppe (GEG) zur Koordinierung und Ergänzung der behördlichen Aufgaben vor.

Zuletzt ist die Errichtung eines Immobilientransaktionsregisters beim BBF mit dem Ziel einer Erhöhung der Trabsparenz im Immobiliensektor vorgesehen. Nach dem Willen der Regierungsparteien soll zukünftig insgesamt ein vereinfachter Datenaustausch zwischen den verschiedenen Akteueren der Geldwäschebekämpfung sowie eine verbesserte Registerverknüpfung möglich sein. Hierfür sollen etwa das Kontenabrufverfahren nach dem Kreditwesengesetz oder die Möglichkeit zur Einsichtnahme in Melderegister und die Stiftungsverzeichnisse der Länder angepasst werden.

Es wird damit gerechnet, dass das Gesetz in der kommenden Woche den Bundestag passiert und anschließend zeitnah verkündet wird. Ob sich die vorgesehenen Maßnahmen in der Praxis als effektiv erweisen, wird die nächste Untersuchung der FATF zeigen.

So oder so gilt: Bei allen Fragen rund um die Themen Geldwäsche und Finanzkriminalität: Sprechen Sie uns gerne an.

Ihre Strafverteidiger von KRAFT. Rechtsanwälte aus Mönchengladbach

Wussten Sie eigentlich, dass… das Hotel Westin St. Francis in San Fransisco – ebenso wie weitere gehobene Hotels und Restaurants in den USA – seinen Kunden seit den 1930er Jahren buchstäblich eine Wäsche ihrer Geldmünzen als Serviceleistung angeboten hat? So konnten die Gäste etwaige Trinkgelder mit sauberen glänzenden Münzen bezahlen, was diese sehr schätzten. Ob eine solche Geldwäsche die Aufmerksamkeit des BBF erregen würde, wird jedenfalls für das Westin St. Francis wohl immer ein Geheimnis bleiben, denn dieser traditionelle Service wurde bereits im Jahr 2010 eingestellt.

Yvonne Krause
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