Anwälte

Dr. LUIS KEMTER

vertritt

  • sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in allen Abschnitten des Strafverfahrens
  • Mandanten in komplexen wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Sachverhalten
  • Ärztinnen, Ärzte sowie Mitarbeitende und Führungskräfte von Pharma- und Healthcare-Unternehmen in strafrechtlichen Angelegenheiten

berät

  • zu allen Compliance-Fragen
  • bei internen Ermittlungen sowie der Gestaltung rechtssicherer Prozesse
  • medizinische Einrichtungen und Entscheidungsträger zu strafrechtlichen Risiken sowie in Krisensituationen

führt

  • seine Mandanten strukturiert durch komplexe Verfahren
  • Verhandlungen auch dann noch besonnen, wenn die Gegenseite (fast) die Fassung verliert
  • praxisnahe Compliance-Workshops durch

sagt

  • „Juristische Präzision und pragmatische Lösungen schließen sich nicht aus.“
  • „Manchmal entscheidet nicht, was gesagt wird, sondern wann und wie man es sagt.“
  • „Gute Verteidigung ist wie eine präzise OP: Man muss genau wissen, wo man ansetzt.“

findet

  • dass ein guter Espresso die juristische Kreativität nachweislich um mindestens 20 % steigert
  • dass die Kombination aus branchenspezifischem und juristischem Wissen wirtschafts- und healthcare‑strategische Fälle besonders interessant macht
  • dass eine übereinstimmende Meinung hinsichtlich der besten juristischen Filmfigur zweitrangig ist, wenn man bei der Strafverteidigung eine absolute Einheit bildet
  • Studium der Rechtswissenschaft an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, 2015 bis 2021
  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Freshfields Bruckhaus Deringer, 2020 bis 2022
  • Promotion zum materiellen Strafrecht, 2021 bis 2023
  • Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, 2022 bis 2024
  • Rechtsanwalt bei NOVACOS Rechtsanwälte, 2024 bis 2026
  • seit 2026 Rechtsanwalt bei KRAFT. Rechtsanwälte
  • Mitglied der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WisteV)
  • Mitglied der AG Medizinrecht beim Deutschen Anwaltverein
  • Mitglied der AG Strafrecht beim Deutschen Anwaltverein
  • Mitglied des Forum Junge Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger (JUST)

Aufsätze

  • Czimek/Kemter, Tatvorwurf des Mordes nach fehlerhaft durchgeführten Narkosen, Anmerkung zu BGH, Urt. v. 14.1.2026 2 StR 277/25, medstra 2026, S. 244 ff.
  • Stallberg/Kemter, Die Angabe des sog. Verwendungszwecks bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln – Hintergrund, Funktionsweise, Gestaltungsfragen, PharmR 2026, S. 205 ff.
  • Kemter, Zur Bedeutung der CE-Kennzeichnung im Rahmen der deliktischen Produkthaftung, Anmerkung zu OLG Köln, Beschl. v. 21.1.2025 – 5 U /24, MPR 2026, S. 27 ff.
  • Heil/Kemter, C5-Testate im Gesundheitswesen: Pflicht oder Kür? – Zur rechtlichen Einordnung von Cloud-Compliance, MPR 2025, S. 127 ff.
  • Kemter, Die strafrechtliche Einziehung eines Kraftfahrzeugs infolge dessen rechtswidrigen Gebrauchs, ZfIStw 2024, S. 356 ff.
  • Jorzig/Kemter, Der Einsatz künstlicher Intelligenz in der Medizin im Spannungsfeld zwischen Medizinprodukte- und KI-Recht, ZfPC 2023, S. 172 ff.
  • Jorzig/Kemter, Akademisierung von Gesundheitsfachberufen: Entlastung des Arztes?, Die Gynäkologie, 2023, S. 505 ff.

Bücher und Buchbeiträge

  • Jorzig/Kemter, Regulierung im Bereich KI-Medizin, in: Ruschemeier/Steinrötter (Hrsg.), Der Einsatz von KI & Robotik in der Medizin, 2024, S. 161 ff.
  • Kemter, Die strafrechtliche Einziehung eines Kraftfahrzeugs infolges dessen rechtswidrigen Gebrauchs, Dissertation, 2024
  • Kemter, Definition und Beschreibung der digitalen Tools, Strafrecht, in: Jorzig (Hrsg.), Recht, Medizin, digital, 2023, S. 3 ff., S. 91 ff.