Verdacht der Steuerhinterziehung: Durchsuchungen in NRW und Bayern

06. Mai 2026

Verdacht der Steuerhinterziehung: Durchsuchungen in NRW und Bayern

Vergangene Woche fanden in Bayern und NRW zahlreiche Durchsuchungen statt. Im Fokus: Briefkastenfirmen in deutschen Gewerbesteueroasen. KRAFT. Rechtsanwälte erläutern die Hintergründe.

Niedrige Gewerbesteuersätze in Deutschland

Wer an Steueroasen und Briefkastenfirmen denkt, hat regelmäßig Bilder von den Cayman Islands im Kopf. Dort steht etwa das berüchtigte Ugland House, das auf dem Papier den Sitz von mehr als 18.000 Unternehmen bildet und von Barack Obama einst als entweder größtes Gebäude der Welt oder größter Steuerbetrug auf der Welt bezeichnet wurde.

Aber nicht nur in Übersse gibt es vermeintliche Steueroasen. Auch in Deutschland existieren jedenfalls hinsichtlich der Gewerbesteuer erhebliche Unterschiede zwischen den Gemeinden, die verschiedene Gemeinden zu vermeintlichen Steueroasen machen. So machte etwa die Stadt Monheim am Rhein im Jahr 2012 mit einer Senkung des Hebesatzes von 435 % auf 300 % mit dem Ziel eines Anlockens von Unternehmen zur Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen auf sich aufmerksam. Seit 2018 liegt der Satz sogar bei lediglich 250 %.

Zum Vergleich: Der Hebesatz beträgt im Bundesdurchschnitt ca. 365 %. Viele Großstädte liegen dabei teils deutlich über diesem Schnitt: Berlin (410 %), Hamburg (470 %), München (490 %) oder Köln (475 %).

Aber nicht nur Monheim ist aufgrund seines geringen Hebesatzes eine Steueroase. Auch Städte wie Leverkusen (250 %), Grünwald (240 %), Schönefeld (240 %) und Zossen (270 %) locken Unternehmen mit geringen Gewerbesteuersätzen.

Gewerbesteuer am Ort der Geschäftsleitung

Dieser Steuerwettbewerb zwischen den Gemeinden ist im Ausgangspunkt nicht zu beanstanden. Er kann jedoch eine steuerstrafrechtliche Relevanz erhalten, wenn Unternehmen ihren Sitz lediglich zum Schein in eine Gemeinde verlegen, in der die Gewerbesteuersätze niedriger sind, die Tätigkeit aber tatsächlich von einem anderen Ort aus erfolgt. Denn die Gewerbesteuerpflicht besteht an dem Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung, wo also die Geschäftsführungsentscheidungen getroffen werden und operative Aktivitäten stattfinden. Bloße Postadressen sind hierfür nicht ausreichend.

Verlegt ein Unternehmen seinen Sitz lediglich zum Schein in eine Gemeinde, in der der Hebesatz gering(er) ist, so kann dies den Straftatbestand der Steuerhinterziehung verwirklichen. Dies gilt gleichermaßen für Personen, die es sich zum Geschäftsmodell gemacht haben, Unternehmen eine solche Postadresse in einer Steueroase zur Verfügung zu stellen. Diese können dadurch im Einzelfall eine strafbare Beihilfe zu einer Steuerhinterziehung leisten.

Durchsuchungen in NRW und Bayern

In diesem Zusammenhang fanden Ende April 2026 zahlreiche Durchsuchungen bei Unternehmen in Nordrhein-Westfalen und Bayern statt, in deren Rahmen auch wir als Verteidiger im Einsatz waren.

Dabei erhofften sich die Ermittler von den Maßnahmen Erkenntnisse im Kampf gegen Steuerbetrug. Denn für einen Tatnachweis sind in diesem Zusammenhang insbesondere Beweise dafür erforderlich, dass die jeweiligen Unternehmen ihren Sitz tatsächlich nicht an den Orten der Steueroasen haben.

Dabei gilt wie immer: Für eine Durchsuchung – in den Medien oft reißerisch als Razzia bezeichnet – reicht hinsichtlich des Verdachtsgrads bereits das Vorliegen eines bloßen Anfangsverdachts aus. Der Umstand, dass eine Durchsuchung stattfindet, sagt mithin noch nichts über Schuld oder Unschuld aus.

Die Verteidigung

Und Verteidigungsansätze können hier durchaus vorhanden sein. So unterlaufen den Strafverfolgungsbehörden etwa nicht selten Ungenauigkeiten bei der Bestimmung des für die Gewerbesteuerpflicht relevanten Betriebsstättenbegriffs gem. § 12 AO. Auch die Konsequenzen der Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages gem. §§ 28 ff. GewStG können im Einzelfall zu diskutieren sein. Nicht zuletzt kann auch eine Verteidigung auf subjektiver Ebene Erfolg versprechen. Sprechen Sie uns gerne an!

Die Selbstanzeige

Sie haben durch unrichtige Gestaltungen des Unternehmenssitzes Gewerbesteuern hinterzogen? Dann steht Ihnen unter den weiteren Voraussetzungen des § 371 AO die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige offen. Dies gilt allerdings nur, solange die Tat noch nicht entdeckt war – was im Falle einer Durchsuchungsmaßnahme wohl regelmäßig der Fall ist. Sprechen Sie uns gerne hinsichtlich der Möglichkeiten einer strafbefreienden Selbstanzeige an!

Die Beratung und Prävention

Sie sind unsicher, ob Ihre Betriebsstättenstruktur den Anforderungen einer steuerlichen oder steuerstrafrechtlichen Prüfung standhält? Dann sollten Sie zeitnah aktiv werden und diese mithilfe anwaltlicher Begleitung analysieren und prüfen lassen.  Sprechen Sie uns gerne an!

Ihre Strafverteidiger von KRAFT. Rechtsanwälte aus Mönchengladbach

Wussten Sie eigentlich, dass… Al Capone 1931 wegen Steuerhinterziehung zu elf Jahren Haft verurteilt wurde? Während den Behörden der Nachweis von Schutzgelderpressung, illegalem Alkoholhandel, Geldwäsche und Mord nicht gelingen wollte, wurde der Gangsterboss schließlich wegen seiner Steuerunehrlichkeit inhaftiert.

Yvonne Krause
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